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Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren in Oberösterreich sind im Oö. Feuerwehrgesetz 2015 geregelt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Brandbekämpfung
    Löschen von Bränden, Brandschutzmaßnahmen und Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen.
  • Technische Hilfeleistung
    Hilfe bei Verkehrsunfällen, Personenrettungen, Sturmschäden, Hochwasser, Ölspuren oder anderen Gefahrensituationen.
  • Katastrophenschutz
    Unterstützung bei Naturkatastrophen wie Hochwasser, Muren, Lawinen oder schweren Unwettern.
  • Retten und Bergen
    Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrensituationen sowie Bergen von Sachwerten.
  • Vorbeugender Brandschutz
    Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen, Brandschutzerziehung und Beratung zur Brandverhütung.
  • Ausbildung und Übungen
    Regelmäßige Schulungen und Übungen, damit die Einsatzbereitschaft erhalten bleibt.
  • Schutz von Umwelt und Infrastruktur
    Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltschäden und zur Sicherung wichtiger Einrichtungen. 

In Oberösterreich sind die meisten Feuerwehren freiwillig organisiert. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden bei Einsätzen über die Landeswarnzentrale alarmiert.

Nicht zu den Aufgaben einer Freiwilligen Feuerwehr in Oberösterreich gehören insbesondere:

  • Polizeiliche Aufgaben
    Die Feuerwehr darf keine kriminalpolizeilichen Ermittlungen durchführen, keine Strafen verhängen und keine allgemeine Sicherheitsüberwachung übernehmen. Dafür sind Polizei und Sicherheitsbehörden zuständig. Das Oö. Feuerwehrgesetz schließt Hilfeleistungen aus, die „ausschließlich im Rahmen der Sicherheitsverwaltung“ liegen.
  • Medizinische Versorgung wie ein Rettungsdienst
    Erste Hilfe und Unterstützung bei Rettungen gehören zwar dazu, aber die reguläre medizinische Versorgung und Krankentransporte sind Aufgaben von Rettungsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder Samariterbund.
  • Private Dienstleistungen
    Die Feuerwehr ist kein Abschleppdienst, kein Räumdienst für private Arbeiten und keine allgemeine Hausmeister- oder Reparaturfirma. Hilfeleistungen müssen im öffentlichen Interesse oder zur Gefahrenabwehr notwendig sein.
  • Baubehördliche oder verwaltungstechnische Entscheidungen
    Feuerwehren beraten zwar im Brandschutz, entscheiden aber nicht über Baugenehmigungen oder behördliche Auflagen. Das machen Gemeinden bzw. Behörden.
  • Militärische Aufgaben
    Die Feuerwehr ist eine zivile Einsatzorganisation und gehört nicht zum Bundesheer.
  • Dauerhafte Umwelt- oder Entsorgungsarbeiten
    Bei Gefahr im Verzug (z. B. Ölunfall) hilft die Feuerwehr sofort. Die anschließende Sanierung oder Entsorgung übernehmen jedoch meist Fachfirmen oder Behörden.
  • Kommerzielle Tätigkeiten zur Gewinnerzielung
    Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts und keine gewerblichen Unternehmen. 

Grundsätzlich gilt: Die Feuerwehr wird tätig, wenn Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte unmittelbar gefährdet sind oder Brandschutz/Katastrophenschutz erforderlich ist. Alles darüber hinaus fällt normalerweise nicht in ihren gesetzlichen Aufgabenbereich.