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Zivilschutz in Oberösterreich

Zivilschutz wird in Österreich definiert als „Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Naturereignissen sowie technischen, terroristischen oder kriegerischen Ereignissen ausgehen“. Katastrophenschutz wird als „Gesamtheit aller vor Eintritt einer Katastrophe getroffenen Maßnahmen in der Katastrophenvermeidung und Katastrophenvorsorge“ verstanden.

In Österreich bildet der Zivilschutz heute ein umfassendes Netzwerk von Maßnahmen der Vorsorge und der Hilfeleistungsinfrastruktur.

Der Selbstschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes. Neben der Verantwortung der staatlichen Organe (organisierter Katastrophenschutz) tragen auch die Privatpersonen selber Verantwortung für den Katastrophenschutz.

In erster Linie ist die Bevölkerung selber aufgerufen, zur Schadensminderung zumutbare Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen im Rahmen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu treffen, wozu neben vorsorglicher Gefahrenbeseitigung und technischen Maßnahmen vor allem auch Vorratshaltung zählt.

Brauchtumsfeuer

Alle Jahre wieder steht ein Sonnwend- oder Petersfeuer vor der Tür.

Was ist für den Veranstalter zu beachten:

Geregelt ist dies im Bundesluftreinhaltungsgesetz sowie der Oö. Brauchtumsfeuer-Verordnung.

Weiters gilt je nach Trockenheit die Waldbrandschutzverordnung.

 

  • Es dürfen nur trockene biogene Materialien verwendet werden
  • Das Brauchtumsfeuer ist von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter spätestens zwei Werktage vor dessen Beginn der Gemeinde, in der das Brauchtumsfeuer vorgesehen ist, unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person zu melden.

    Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass:

  • geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers wirksam verhindert wird;
  • geeignete Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle bereit gehalten werden;
  • bei starkem Wind oder bei Dürre das Feuer nicht entzündet wird;
  • geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere durch Funkenflug oder starke Rauchentwicklung, wirksam verhindert wird;
  • das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt wird. Bevor die verantwortliche Person die Stelle verlässt, an der das Brauchtumsfeuer abgebrannt wird oder wurde, ist dieses entweder gänzlich zu löschen oder eine Brandwache einzurichten.

AT- Alert

AT-Alert ist ein Dienst, mit dem Behörden Warn-Meldungen direkt auf Mobiltelefone im betroffenen Gebiet schicken können. Durch die Verwendung des Cell Broadcast Systems können rasch und anonym Meldungen an alle Mobiltelefone innerhalb ausgewählter Mobilfunkzellen verschickt werden.

Eine AT-Alert-Meldung enthält Informationen über eine drohende oder bestehende Gefahrensituation und Empfehlungen für das richtige Verhalten.

Dabei gibt es unterschiedliche Warnstufen, wobei die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, immer aktiviert ist und nicht deaktiviert werden kann.

Die Abkürzung AT ist der international anerkannte zweistellige Ländercode für Österreich und der englische Begriff „Alert“ wird mit „Alarm“ übersetzt.

Aussendungen der Warnmeldungstexte werden daher auch auf Deutsch und auf Englisch versendet, um möglichst viele in Österreich befindliche Personen über drohende oder sich ausbreitende größere Notfälle oder Katastrophen zu warnen.

Blackout Vorsorge

Zivilschutz wird in Österreich definiert als „Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Naturereignissen sowie technischen, terroristischen oder kriegerischen Ereignissen ausgehen“. Katastrophenschutz wird als „Gesamtheit aller vor Eintritt einer Katastrophe getroffenen Maßnahmen in der Katastrophenvermeidung und Katastrophenvorsorge“ verstanden.

In Österreich bildet der Zivilschutz heute ein umfassendes Netzwerk von Maßnahmen der Vorsorge und der Hilfeleistungsinfrastruktur.

Der Selbstschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes. Neben der Verantwortung der staatlichen Organe (organisierter Katastrophenschutz) tragen auch die Privatpersonen selber Verantwortung für den Katastrophenschutz.

In erster Linie ist die Bevölkerung selber aufgerufen, zur Schadensminderung zumutbare Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen im Rahmen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu treffen, wozu neben vorsorglicher Gefahrenbeseitigung und technischen Maßnahmen vor allem auch Vorratshaltung zählt.